Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft führt die Ermittlungen in Strafsachen. Auch wenn Polizei, Zoll oder Bundesgrenzschutz die ausführenden Kräfte sind, was in einem Verfahren passiert, bestimmt die zuständige Staatsanwältin bzw. der Staatsanwalt.
Die Staatsanwaltschaft stellt beim Ermittlungsrichter (auch Haftrichter genannt) Anträge auf Überwachung des Telefonverkehrs, Durchsuchungen, Untersuchungshaftbefehle etc.
Der Staatsanwalt kann – ohne Rücksprache mit dem Haftrichter – anordnen, daß Personen aus der Untersuchungshaft entlassen werde.
Die Staatanwaltschaft entscheidet, ob ein Verfahren angeklagt oder eingestellt wird.
Die Staatsanwaltschaft ist Strafvollstreckungsbehörde, Sie entscheidet über Fragen wie Strafaufschub, Unterbrechung der Strafhaft etc.
