Unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeuges § 248b StGB

Diese Vorschrift stellt das unbefugte Benutzen eines Kraftfahrzeuges (LKW, Auto, Moped, Mofa) oder eines Fahrrads unter Strafe. Die Tat ist Antragsdelikt.

Es droht Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.

Beispiel:

A findet den Autoschlüssel für den Porsche seines Nachbarn. Da er schon immer mal gerne Porsche fahren will, unternimmt er eine größere Spritztour und stellt den Porsche nach zwei Stunden an fast der gleichen Stelle ab. Der Nachbar hat zwischenzeitlich sein Fahrzeug schon als gestohlen gemeldet.

Hier liegt keine Diebstahl vor. Wenn der Nachbar Strafanzeige erstattet, droht dem A eine empfindliche Strafe wegen unbefugtem Gebrauch des Porsches.

Würde A das Fahrzeug längere Zeit benutzen oder an einer Stelle abstellen, wo es nicht leicht aufgefunden wird, läge eine Diebstahl nach § 242 StGB vor.