Unterschlagung § 246 StGB
Die Unterschlagung eines fremden Gegenstandes wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Ist die Sache dem Täter anvertraut so kann die Strafe bis zu 5 Jahren betragen.
Während bei Kfz-Diebstahl die Kaskoversicherung den Schaden übernimmt, ist der Versicherungsschutz bei Unterschlagung ausgeschlossen.
