Urintest
Wenn die Polizei den Verdacht hat, daß jemand Drogen zu sich genommen hat, fordert sie manchmal eine Blut- und Urinprobe. Die Forderung nach einer Blutprobe kann zwangsweise durchgesetzt werden. Die Forderung nach einer Urinprobe hingegen nicht. Nach der Rechtsprechung verletzt eine zwangsweise Abnahme von Urin mittels eines Katether die Menschenwürde und ist nicht zulässig.
Auch dem Abschneiden von Haupt- oder Schamhaar sollte man unter Hinweis auf das Recht der Unversehrheit des eigenen Körpers grundsätzlich widersprechen und auf eine richterliche Anordnung bestehen.
Aber auch im privaten Bereich werden solche Schnelltest oftmals heimlich eingesetzt, um herauszufinden, ob der Partner Drogen nimmt.
