Verbreiten von Gewaltpornografie § 184a StGB

§ 184c StGB stellt das Verbreiten von gewalt- und tierpornografischen Medien unter Strafe. Das Gesetz sieht Freiheitstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.

Besitz von Kinderpornografie § 184b StGB

Straftaten gegen das Urhebergesetz

Kindesmißbrauch § 176 StGB