Verbreiten von Gewaltpornografie § 184a StGB
§ 184c StGB stellt das Verbreiten von gewalt- und tierpornografischen Medien unter Strafe. Das Gesetz sieht Freiheitstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.
Besitz von Kinderpornografie § 184b StGB
Breidenbach & Popovic
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§ 184c StGB stellt das Verbreiten von gewalt- und tierpornografischen Medien unter Strafe. Das Gesetz sieht Freiheitstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.
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