Verdeckungsabsicht
Wer einen Menschen tötet, weil er eine andere Straftat verdecken will, wird wegen Mordes bestraft.
Beispiel:
Der Kleinkriminelle Anton Jägermeister ist vielfach vorbestraft. Er hat bereits 8 Jahre wegen aller möglichen Delikte in Haft gesessen. Der Führerschein wurde ihm wegen Trunkenheit im Verkehr entzogen. An einem Sommertag fährt er mit einem gestohlenen Golf zum Baggersee. Beim Einparken übersieht er eine Fahrradfahrerin, so daß es zu einem Unfall kommt. Die Frau ist leicht verletzt und will per Handy die Polizei rufen. Anton Jägermeister befürchtet ein weiteres Strafverfahren. Um zu verhindern, daß die Radfahrerin die Polizei holt, entnimmt er aus dem Kofferraum einen Wagenheber und erschlägt die Frau.
Anton Jägermeister würde zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt, weil er eine Straftat (Diebstahl des PKW und Fahren ohne Fahrerlaubnis) durch die Tötung der Frau verdecken wollte.
Bei diesem Mordmerkmal handelt es sich um ein Mordmerkmal der 3.Gruppe des § 211 StGB.(Verwerflichkeit des deliktischen Ziels). Zu dieser Gruppe gehört auch die Absicht eine Straftat erst zu ermöglichen.
siehe auch: Tötungsdelikte
