Vergehen und Verbrechen § 12 StGB

Das Gesetz unterscheidet zwischen Verbrechen und Vergehen.


Verbrechen ist eine Tat, die im Mindestmaß mit einer Strafe von einem Jahr bedroht ist. Schärfungen (besonders schwere Fälle) und Minderungen (minderschwere Fälle) bleiben der Einordnung außer Betracht,


Beispiel:

Meineid ist Verbrechenstatbestand, da die Mindeststrafe auf ein Jahr lautet, auch wenn im Absatz 2 der Vorschrift im minderschweren Fall die Mindesstrafe 6 Monate beträgt.

Vergehen sind alle übrigen Straftatbestände, welche keine Mindesstrafe von einem Jahr beinhalten.


Wird jemand wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, verliert er auch die bürgerlichen Ehrenrechte.


Ist  jemand wegen eines Verbrechens beschuldigt, ist ihm ein Rechtsanwalt beizuordnen.(sog. Pflichtverteidiger)