Vergnügungssteuer – am Beispiel Köln

In Zeiten üblicher staatlicher Verschwendung und leerer Kassen ersinnen die Stadtväter viele Möglichkeiten Geld bei den Bürgern einzutreiben. Für Städte und Kreise ist eine solche Möglichkeit die örtliche Vergnügungssteuer.

In der Vergangenheit betraf dies fast ausschließlich Automatenaufsteller, die für jeden Spielautomaten einem monatlichen Obolus zu entrichten hatten. Nachdem der Prostitution der Makel der Sittenwidrigkeit genommen wurde, gibt es für die Ratsherren keinen Grund mehr auf die Sexsteuern zu verzichten.


Eine der ersten Kommunen, die die Vergnügungssteuersatzung entsprechend änderten war Köln. Der Rat verabschiedete am 19.12.2003 eine erste Vergnügungssteuersatzung, die erstmals nicht nur das “gezielte Einräumen von sexuellem Vergnügen in Bars, Sauna, FKK oder Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen” sondern auch in Wohnungen, auf dem Straßenstrich in PKWs oder Wohnwagen steuerpflichtig macht. Ausgenommen von der Vergügungssteuerpflicht sind lediglich die “Verrichtungsboxen” auf dem Junkiestraßenstrich in der Gestemünderstraße – ist wohl kein Vergnügen.

Diese Vergnügungssteuersatz erwies sich aber als unpraktikabel. Zum 1. Januar 2006 wurde deshalb nachgebessert.

Die Sexsteuer für Prostitutionsbetriebe (Vergnügungssteuersatzung) entsteht nunmehr in drei Varianten:


Saunaclubs, Swingerclubs, Bars, FKK-Clubs Stripteaseclubs, Tabledance-Läden und Sexmessen zahlen Vergnügungssteuer nach der Fläche.


In diesen Clubs ist zusätzlich noch eine Vergnügungssteuer von 50€  monatlich pro Bildschirm bzw. Leinwand fällig.


In Prostitutionsbetrieben sind pro Prostituierte 6€  pro Tag fällig, wobei grundsätzlich pro Kalendermonat 25 Tage angesetzt werden. Der Nachweis, daß weniger Veranstaltungstage statgefunden haben, obliegt dem Betreiber.

Die Stadtverwaltung in Köln treibt diese Steuern mit Vehemenz ein. Allein 10 Mitarbeiter des Kassen- und Steueramtes sind mit dem Aufspüren von Wohnungen, Appartments etc. in denen Prostituierte ihre Dienste anbieten, beschäftigt. Auf dem illegalen Straßenstrich an der Brühler Landstraße hat im Frühjahr sogar eine Razzia stattgefunden, um Steuersünderinnen aufzuspüren.


Wie sagten schon die alten Römer bei Einführung einer Latrinensteuer in Rom:


non olet – es (Geld) stinkt nicht !


Gegen die Erhebung der Vergnügungssteuer laufen zur Zeit Gerichtsverfahren. Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Beschluß von 21.7.2004 festgelegt, daß die Vergnügungsteuer gezahlt werden muss.

siehe auch: Düsseldorfer Modell,  Vergnügungssteuersatzung der Stadt Köln

weitere Infos mit Formularen zum Runterladen auf der Seite der Stadt Köln.