Vollzugshaftbefehl

Nach rechtskräftiger Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung, wird der Verurteilte zur Vollstreckung der Freiheitsstrafe geladen. Er erhält ein Schreiben, in dem er aufgefordert wird, sich innerhalb eines bestimmten Zeitraumes in einer JVA zu melden.

Kommt er dieser Aufforderung nicht nach oder ist er unbekannten Aufenthaltes wird er zum Vollzug der Freiheitsstrafe ausgeschrieben. Bei einer Polizeikontrolle muß er damit rechnen, daß die Beamten ihn sofort verhaften und in die nächste JVA zum Vollzug der Freiheitsstrafe bringen.

Bei einem solchen Haftbefehl wird man nicht noch einmal dem Richter vorgeführt.