Vorführbefehl
Erscheint ein Zeuge oder Angeklagter nicht zum Gerichtstermin kann das Gericht die Vorführung anordnen. In der Praxis sieht das so aus, daß am Tage der Gerichtsverhandlung am frühen Morgen ein Polizeibeamter vor der Tür steht, den Vorzuführenden verhaftet, um ihn – manchmal nach einer Wartezeit von mehreren Stunden im Polizeigewahrsam – dem Gericht zur Aussage vorzuführen.
Mit der Vorführung bei Gericht erledigt sich der Vorführbefehl.
(siehe auch Zeuge)
