Vorstrafe
Rechtskräftige Verurteilungen der Strafgerichte in Deutschland und alle Strafbefehle werden im Bundeszentralregister eingetragen. Unter bestimmten Umständen können auch Verurteilungen durch ausländische Gerichte eingetragen werden.
Im Führungszeugnis werden aber nur Eintragungen von Erwachsenen aufgenommen, die höher als 90 Tagessätze sind oder bei mehr als einer Verurteilung.
Demgegenüber sind bei der den Staatsanwaltschaften und Gerichten erteilten Auskunft alle Verurteilungen zu ersehen. Die Löschung aus dem Bundeszentralregister und dem Führungszeugnis erfolgt nach dem Gesetz über das Bundeszentralregister (BZRG). Die Fristen sind sehr unterschiedlich, sodass eine Prüfung des Einzelfalles notwendig ist
