Weitere Beschwerde

Gegen freiheitsentziehende Maßnahmen ist die weitere Beschwerde möglich, wenn die einfache Beschwerde keinen Erfolg hatte. Dann entscheidet das Oberlandesgericht über die Sache. Damit eine weitere Beschwerde überhaupt Erfolg haben kann, sollte sie sorgfältig schriftlich begründet werden.