Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Wurde jemendem der Führerschein entzogen, so kann er circa 6 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist, die Wiedererteilung des Führerschein beantragen. Der Antrag ist bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt zu stellen.


Da ein neuer Führerschein ausgestellt wird, müssen folgende Unterlagen beigebracht werden:


2 Passbilder

Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs

Bescheinigung über einen Sehtest


Außerdem muß ein neues Führungszeugnis beantragt werden.


Die Behörde kann weitere Nachweise vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis fordern. Wurde der Autofahrer mit mehr als 1,6 0/00 angehalten, wird regelmäßig die Beibringung eines medizinisch-psychiatrischen Gutachtens (Idiotentest) gefordert. Die Behörde kann auch fordern, eine neue theoretische oder praktische Fahrprüfung zu absolvieren. Dies ist im Einzelfall zu begründen.


Hat jemand länger als zwei Jahre keine Fahrerlaubnis, so ist eine theorethische und parktische Prüfung obligatorisch.

siehe auch: Fahrverbot, Führerscheinentzug, Drogen und Füherschein