Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister
Eine der Errungenschaften, welche uns Innenminister Otto Schily beschert hat, ist das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (ZSV). Das Gesetz über die Einrichtung des ZSV besteht schon einige Zeit, nun ist die Verordnung über den Betrieb des ZSV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit ist klar, was alles an Verdacht gegen den Bürger zentral abgespeichert wird und für wen dies abrufbereit zur Verfügung steht..
Gespeichert wird die Einleitung eines jedes Ermittlungsverfahrens, egal ab Hausfriedensbruch, Unfallflucht, Ladendiebstahl, Alkohol im Straßenverkehr oder Schwerstkriminalität wie Banküberfall oder Mord. Einfach alles, was im Alltag der Staatsanwaltschaft so vor kommt.
An personenbezogenen Daten werden neben Name, Vorname Geburtsdatum etc. auch besondere persönliche Kennzeichen wie etwa Tätowierungen, Narben, Muttermale usw., aber auch bekannt gewordene Alias- oder Spitznamen gespeichert.
Auskunft aus dem ZSV erhalten nicht nur die Justiz und Staatsanwaltschaften, sondern auch Polizei, Bundespolzei früher (BGS), Zollfahndung Steuerfahndung.
Auch die Behörden, die für die Erteilung von Waffenscheinen zuständig sind haben Einsicht in das Verdachtsregister. Jäger, Schützen und andere Personen mit der Erlaubnis zum Besitz und Führen von Waffen sollten künfig ganz vorsichtig sein. Es wird für die Behörden viel einfacher die persönliche Unzuverlässigkeit für das Führen von Waffen anzunehmen.
Neben den deutschen Behörden erhalten alle Mitglieder von Eurojust Auskunft. Die Daten sind also europaweit verfügbar. Daß daneben noch der Bundesverfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst (MAD) und der Bundesnachrichtendienst (BND) Zugriff haben, fällt da schon gar nicht mehr ins Gewicht.
Die Daten des Ermittlungsverfahrens werden von der Anzeigeerstattung bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung oder einem Freispruch laufend aktualisiert.
Doch selbst wer rechtskräftig freigesprochen wird oder dessen Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird, hinterläßt weiter seine Daten im ZSV. Dies für mindestens zwei Jahre. Kommt ein neuer Verdacht hinzu bleiben die Daten für den Lauf dieses neuen Ermittlungsverfahrens und dann noch zwei weitere Jahre gespeichert.
Das ZSV dürfte zukünftig auch eine Rolle bei Fragen des einsatztaktischem Vorgehen bei Polizei oder Steuerfahndung spielen. Ist jemand wegen eines Gewaltdeliktes (z.B.Körperverletzung) im ZSV eingetragen, werden die Steuerfahnder bei dem Verdacht der Steuerhinterziehung die Hausdurchsuchung nicht mehr ohne Hinzuziehung von Polizei durchführen wollen. Im Einzelfall wird dann auch ein SEK (Sondereinsatzkommando der Polizei) für die Durchsuchung eingesetzt.
weitere Stichworte: Bundeszentralregister, Führungszeugnis, Vorstrafe,
Internationale Rechtshilfe
