Zeuge
Der Zeuge ist im Strafverfahren das wichtigste Beweismittel.
Wer als Zeuge zu einem Gerichtstermin geladen ist, sollte hingehen oder eine gute Entschuldigung haben, die das Gericht anerkennt.
Wer ohne Entschuldigung einen Zeugentermin bei Gericht oder der Staatsanwaltschaft nicht wahrnimmt, muss mit der Auferlegung einer Geldbusse – in der Regel: ab 100 Euro aufwärts – und zusätzlich mit der Auferlegung der Verfahrenskosten rechnen. Außerdem kann die polizeiliche Vorführung eines Zeugen angeordnet werden.
Das Gericht erkennt nicht jede Verhinderung als Entschuldigung an. Bei Krankheiten muss der Arzt bescheinigen, dass sein Patient bettlägerig erkrankt ist oder aus anderen schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, an der Hauptverhandlung teilzunehmen. Es kommt nicht selten vor, dass Gerichte das ärztliche Attest durch eine Untersuchung eines Amtsarztes überprüfen lassen.
Erhält man eine Zeugenladung für einen Termin, an dem man bereits seinen Urlaub gebucht hat, sollte man dies dem Gericht sofort mitteilen und Kopien der Buchungsunterlagen beifügen. Ist eine Urlaubsreise nur geplant, reicht dies für eine Verlegung nicht aus. Bei wichtigen Prozessen können die Gerichte die Anreise vom Urlaubsort verlangen. Die Kosten für Hin- und Rückreise zahlt dann die Staatskasse.
Kommt man bei der Anreise zum Gericht in einen unvorhergesehenen längeren Stau, sollte man dies dem Gericht telefonisch melden.
Erhält man eine Ladung zur Vernehmung bei der Polizei gelten zwei Dinge:
Hat die Staatsanwaltschaft die Vernehmung angordnet muß man bei dem Termin erscheinen.
Erfolgt die Ladung ohne Anordnung der Staatsanwaltschaft, kann man dem Vernehmungstermin ohne Angabe von Gründen fernbleiben. sollte dies dem Beamten aber telefonisch mitteilen.
Wer bei Gericht eine Falschaussage macht, wird erheblich bestraft.
In bestimmten Fällen kann dem Zeugen ein Rechtsanwalt als Zeugenbeistand beigeordnet werden.
